Wappen der Gemeinde Weitramsdorf
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Verbesserung des Internetzugangs in der Gemeinde Weitramsdorf

1. Zieldefinition 

 

Die Gemeinde Weitramsdorf führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1 Abs. 3 der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2010, durch.

Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten.

 

Zeitgleich führt die Gemeinde Weitramsdorf ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2010, durch.

Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.

Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist.

 

 

2. Unterversorgungssituation

 

Weitramsdorf ist eine Gemeinde im oberfränkischen Landkreis Coburg mit rund 5.000 Einwohnern. Sie besteht aus den neun Gemeindeteilen Weitramsdorf, Gersbach, Schlettach, Altenhof, Hergramsdorf, Tambach, Neundorf, Weidach und Weidach-Vogelherd. Weitramsdorf ist Sitz der Verwaltung.

 

Weitere wichtige Kenndaten:

 

Regierungsbezirk:

Oberfranken

Landkreis:

Coburg

Höhe:

300 m ü. NN

Fläche:

33,71 km²

Einwohner:

5.061 (31. Dez. 2010)[1]

Bevölkerungsdichte:  

150 Einwohner je km²

 

 

Die Ortsteile sind nicht flächendeckend mit mind. 1 Mbit/s versorgt.

 

Die Gemeinde Weitramsdorf hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung der Ortsteile

ergibt. Das Ergebnis steht als Download (Exposé) zur Verfügung oder kann schriftlich beim Breitbandpaten angefordert werden.

 

 

3. Zieldefinition

Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt.

Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 Kbit/s im Upload. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen.

Für das Gewerbe wird ein erhöhter Bedarf von über 10 Mbit/s im Download und mind. 6 Mbit/s im Upload festgestellt. Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen. 

 

 

4. Anforderungen

Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet. Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.

Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:

o        Vorstellung des Netzbetreibers 

o        Referenzen

o        Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur

o        Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload

o        Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte

o        Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge

o        Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s für Privathaushalte und 10 Mbit/s für Gewerbe im Download

o        Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 128 Kbit/s für Privathaushalte und 6 Mbit/s für Gewerbe im Upload

o        Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren)

o        Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)

o        Zeitpunkt der Inbetriebnahme

 

 

 

 

5. Besonderheiten im Auswahlverfahren 

 

5.1. Bewertungskriterien

 

o        Zuschussbedarf

o        Erschließungsgrad

o        Höhe der Endkundenpreise

  • Technisches Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.)

o        Zeitpunkt der Inbetriebnahme

 

Die Bewertungskriterien werden wie folgt gewichtet:

 

-  der Zuschussbedarf mit 31 %

-  der Erschließungsgrad mit 20 %

-  die Höhe der Endkundenpreise mit 20 %

-  das technische Konzept mit 20 % und

-  der Zeitpunkt der Inbetriebnahme mit 9%.

 

 

5.2. Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene

Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden.

 

 

5.3. Netzbetrieb

Der Netzbetrieb ist für mindestens 7 Jahre aufrecht zu erhalten.

 

6. Sonstiges 

Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.

 

 

7. Fristen und Ansprechpartner

Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 24.10.2011 beim Breitbandpaten der Gemeinde Weitramsdorf eingegangen sein.

Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 21.11.2011 beim Breitbandpaten der Gemeinde Weitramsdorf eingegangen sein.

 

Ansprechpartner ist der Breitbandpate

 

1. Bürgermeister

Christian Gunsenheimer

Ummerstadter Straße 11

96479 Weitramsdorf

info@weitramsdorf.de

Tel. 09561-8352-20

Fax 09561-8352-50

 

 

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