Wappen der Stadt Seßlach
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Beiträge, Gebühren und Steuern

Stadt Seßlach

 

Steuersätze (Hebesätze):

 

 

Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

350 v. H.

für die Grundstücke (B)

350 v. H.

 

 

Gewerbesteuer

380 v. H.

 

 

 

Hundesteuer

25,00 €

Steuerpflichtig ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet.

Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinander folgenden Kalendermonaten erfüllt werden. Maßgebend ist das Kalenderjahr.

 

Wasser:

Beitrag:

pro m² Grundstücksfläche

1,02 Euro

netto

pro m² Geschossfläche

3,07 Euro

netto

pro m² Grundstücksfläche im Stadtteil Rothenberg

0,26 Euro

netto

pro m² Geschossfläche im Stadtteil Rothenberg

1,02 Euro

netto

Grundgebühr:

Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss

bis 5 cbm/h pro Anschluss/Jahr bis 30.06.2012

61,36 Euro

netto

bis 5 cbm/h pro Anschluss/Jahr ab 01.07.2012

70,00 Euro

netto

über 5 cbm/h pro Anschluss/Jahr

92,03 Euro

netto

Verbrauchsgebühr:

pro Kubikmeter bis 30.06.2012

1,18 Euro

netto

pro Kubikmeter ab 01.07.2012

1,37 Euro

netto

pro Kubikmeter im Stadtteil Rothenberg bis 30.06.2012

0,64 Euro

netto

pro Kubikmeter im Stadtteil Rothenberg ab 01.07.2012

1,61 Euro

netto

Kanal:

Beitrag:

pro m² Grundstücksfläche

2,91 Euro

pro m² Geschossfläche

8,28 Euro

Grundgebühr:

pro Anschluss/Jahr

70,00 Euro

Verbrauchsgebühr:

pro Kubikmeter

1,43 Euro

Zweckverband zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe

 

Wasser:

Beitrag

pro m² Grundstücksfläche

1,02 Euro

netto

pro m² Geschossfläche

3,68 Euro

netto

Grundgebühr

pro Anschluss/Jahr bis 30.06.2012

60,00 Euro

netto

pro Anschluss/Jahr ab 01.07.2012

70,00 Euro

netto

Verbrauchsgebühr

pro Kubikmeter bis 30.06.2012

1,10 Euro

netto

pro Kubikmeter ab 01.07.2012

1,24 Euro

netto

 

Der derzeit gültige Mehrwertsteuersatz beträgt 7 %.

 

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