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Informationen zum neuen Personalausweis

Kindereinträge im Reisepass der Eltern
sind ab dem 26. Juni 2012 ungültig !!!

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Insofern wird empfohlen, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei der zuständigen Passbehörde zu beantragen.

Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogen. "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht ein gültiges Dokument mitzuführen.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Passamt der Verwaltungsgemeinschaft Grub a. Forst, Frau Kramer, Zimmer EG 02 oder telefonisch unter 09560/922012 gerne zur Verfügung.

Kontakt per E-Mail 

Informationen des Passamtes in der Verwaltungsgemeinschaft Grub a. Forst zum neuen Personalausweis:

Seit 01. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat
den bisherigen Personalausweis abgelöst. 
Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist jedoch möglich.

D
as Passamt der Verwaltungsgemeinschaft Grub a. Forst weist darauf hin, dass sich die Antragsteller auf längere Wartezeiten bei der Beantragung des Ausweises einstellen müssen. Auf Grund der umfangreicheren Vordrucke und zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen auf ca. wird dies ca. 20 Minuten dauern. Jeder Ausweis kann nur noch persönlich beantragt und auch persönlich abgeholt werden. Das Mitgeben von Antragsvordrucken bzw. die Abholung durch Familienangehörige ist nicht mehr möglich!

Die Gebühren für den neuen Ausweis betragen 28,80 € (Gültigkeit 10 Jahre).
Für unter 24­jährige beträgt die Gebühr 22,80 € (Gültigkeit 6 Jahre).
Die bisherige Regelung, dass der erste Personalausweis unter 21 Jahre gebührenfrei ist, fällt weg.

Neu im Personalausweis ist ein Computer-Chip im Inneren der Karte , der es ermöglicht, dass der Ausweis vielseitiger als bisher genutzt werden kann. So kann der Ausweis auch ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur aufnehmen.  Das Ausweisen in der Online-Welt und an Automaten wird nun genau so schnell, einfach und sicher, wie es das Vorzeigen des Ausweises heute bereits ist.
Darüber hinaus bietet der neue elektronische Ausweis durch die Speicherung eines zwingend erforderlichen biometrischen Lichtbildes und die freiwillige Aufnahme zweier digitaler Fingerabdrücke ein höheres Sicherheitsniveau bei Personen- und Grenzkontrollen.

Weitere Details können im Passamt der Verwaltungsgemeinschaft Grub a. Forst Tel. 09560 / 9220-12 oder  E-Mail    jederzeit erfragt werden.

       Vollmacht  zur Abholung eines Personalausweises

       Vollmacht  zur Abholung eines Reisepasses

 

Seit 01. November 2010 wird auf Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis ein neuer Personalausweis ausgegeben.

Der neue Personalausweis hat ncht nur das praktische Format einer Scheckkarte, er bietet darüber hinaus neue Funktionen und viele  Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.

Wenn Sie wissen möchten,

    - welche Funktionen und Möglichkeiten Ihnen der neue Ausweis bietet,
    - was die neue Online-Ausweisfunktion ist,
    - wie und wo Sie diese Funktion nutzen können,
    - wie Sie die Unterschriftsfunktion einsetzen, 
    - wie Ihre Daten geschützt werden,
    - welche Vorteile Ihnen der freiwillige Fingerabdruck bietet,
    - was bei Ausweisfotos zu beachten ist, 

dann können Sie sich hier umfassend informieren.

www.personalausweisportal.de

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