Wappen der Gemeinde Niederfüllbach
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Die Gemeinde Niederfüllbach ist Mitglied
der Verwaltungsgemeinschaft Grub a. Forst

Was ist eine Verwaltungsgemeinschaft?

 

Im Rahmen der von der Bayerischen Staatsregierung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 27. Juli 1971 durchgeführten Gemeindegebietsreform wurde mit Wirkung vom 01.05.1978 die Verwaltungsgemeinschaft Grub a. Forst gebildet. Die rechtliche Grundlage ist die "Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern" (VGem0).

Verwaltungsgemeinschaft bedeutet, dass jede Mitgliedsgemeinde eigenständig ist; nur die Verwaltung wird gemeinsam geführt. Ziel der Gebietsreform war es, die Leistungs- und Verwaltungskraft zu stärken, dabei aber auch die rechtliche und politische Eigenständigkeit der betreffenden Mitgliedsgemeinden zu wahren.

 

In ihrer dienenden Funktion ist die Verwaltungsgemeinschaft keine "Übergemeinde". Sie ähnelt mehr einem Zweckverband zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben und nimmt vor allem die vom Staat an die Gemeinden übertragenen Angelegenheiten (wie z.B. Paß-, Einwohner-, Standesamt, Steuer- und Sozialangelegenheiten) wahr.

Die Mitgliedsgemeinden erfüllen weiterhin die eigenen Angelegenheiten (z. B. Bau- und Verkehrswesen, Erschließung des Gemeindegebietes, Kultur, Jugendpflege und Sport, Haushalts- und Finanzwesen) durch einen eigenen Bürgermeister und Gemeinderat.

 


Organe der Verwaltungsgemeinschaft

 

Die Organe der Verwaltungsgemeinschaft sind die Gemeinschaftsversammlung und der Gemeinschaftsvorsitzende. Jede Mitgliedsgemeinde entsendet ihren Ersten Bürgermeister und mindestens ein Gemeinderatsmitglied.

 

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Grub a. Forst setzt sich derzeit aus 5 Mitgliedern der Gemeinde Grub a. Forst und 3 Mitgliedern der Gemeinde Niederfüllbach zusammen. Zudem ist die Verwaltungsgemeinschaft Grub a. Forst Geschäftsstelle des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung "Mittlerer Itzgrund".

 

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