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Was ist für die Durchführung eines Festes notwendig?
Was muss ich als Vorsitzender beachten?

Vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Schankgenehmigung) 

Fristen
Der Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung ist rechtzeitig (spätestens 2 Wochen vorher) schriftlich bei der Gemeinde zu stellen.

    Formular (Bayer. Behördenwegweiser):
        Antrag für vorübergehende Gaststättenerlaubnis

Nach § 12 des Gaststättengesetzes - GastG - kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Diese Vorschrift eröffnet Vereinen, Organisationen und sonstigen Veranstaltern die Möglichkeit aus besonderem Anlass für einen bestimmten Zeitraum Speisen und Getränke unter erleichterten Voraussetzungen, aber unter Beachtung bestimmter Auflagen, auszugeben.

Für öffentlichen Veranstaltungen, bei denen ALKOHOLISCHE GETRÄNKE verabreicht werden, ist unabhängig von der Ausgabe sonstiger Speisen und Getränke die Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz zu beantragen.

Hierfür ist bei der Gemeinde ein schriftlicher Antrag unter Verwendung des entsprechenden Vordruckes spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.

    Für Organisatoren u. Vorstände: 
        Leitfaden zumn sicheren Umgang mit Lebensmitteln bei Vereins- und Straßenfesten 
        -  Quelle: TÜV SÜD Management Service GmbH

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