Bekanntmachungen
Februar 2012
08.02.2012
Wasserrecht;
Aufstauen der Itz durch Herrn Eric Escher im Zusammenhang mit dem Betrieb der Wasserkraftanlage „Geizenmühle“ in Niederfüllbach
Mit Bescheid vom 30.01.2012 hat das Landratsamt Coburg Herrn Eric Escher die wasserrechtliche Bewilligung erteilt, die Itz (Flurstück 218 der Gemarkung Niederfüllbach) und den Mühlgraben (Flurstück 223 der Gemarkung Niederfüllbach) an den Stauanlagen der Wasserkraftanlage „Geizenmühle“ auf 280,25 m ü NN aufzustauen. Eine Ausfertigung des vorgenannten Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Antragsunterlagen liegt zwei Wochen, ab dem Erscheinungstag dieser Veröffentlichung an gerechnet, bei der Verwaltungsgemeinschaft Grub a. Forst, Zi.Nr. OG 07, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den Betroffenen, die keine Ausfertigung des Bescheides erhalten haben, als zugestellt.
01.02.2012
Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes;
Einleitung von Niederschlagswasser aus den Baugebieten „Niederfüllbach-West“ und „Herrschaftsfeld“ in den Kleienbach durch die Gemeinde Niederfüllbach
Die Gemeinde Niederfüllbach leitet das in den Baugebieten "Niederfüllbach-West" und „Herrschaftsfeld“ gesammelte Niederschlagswasser über ein Regenrückhaltebecken gedrosselt über eine bestehende Verrohrung in den Kleienbach ein. Für diese Einleitung hat die Gemeinde Niederfüllbach eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt.
Das Vorhaben wird hiermit gemäß Art. 69 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) i. V. m. Art. 73 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) mit folgenden Hinweisen bekannt gemacht:
Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben, liegen einen Monat, und zwar vom 09. Februar 2012 bis einschließlich 09. März 2012, bei der Verwaltungsgemeinschaft Grub a. Forst, Zimmer Nr. OG 07, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Einwendungen gegen das Unternehmen können entweder bei der Verwaltungsgemeinschaft Grub a. Forst oder beim Landratsamt Coburg, Lauterer Straße 60, 96450 Coburg, 2. OG, Zi. Nr. 218, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift von jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden können, erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Das Landratsamt beabsichtigt, in diesem wasserrechtlichen Verfahren gemäß Art. 67 Abs. 2 Nr. 3 BayVwVfG ohne mündliche Verhandlung (Erörterungstermin) zu entscheiden. Einwendungen gegen diese Vorgehensweise können ebenfalls bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist erhoben werden.
Findet ein Erörterungstermin statt, kann bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden.
a) Personen, die Einwendungen erhoben haben, können vom Erörterungstermin durch
öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Be-
kanntmachung ersetzt werden,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Januar 2012
Ärger mit falsch parkenden Fahrzeugen?
Leider kommt es immer wieder zu Beschwerden und Behinderungen wegen falsch parkender Fahrzeuge. Wir bitten deshalb alle Fahrzeughalter um Beachtung der Straßenverkehrsordnung (StVO) § 12.
Im Gemeindegebiet sind in vielen Sackstraßen Wendeplätze angelegt. Diese Wendeplätze sind für die Müllfahrzeuge oder sonstige größere Fahrzeuge in dem betreffenden Straßenzug oftmals die einzige Möglichkeit zu wenden. Wir bitten die Anlieger und Besucher von Straßen mit Wendeplätzen dies zu beachten.
Bei gravierenden Verkehrsbehinderungen und Gefährdungen durch parkende Fahrzeuge sollten die Anlieger die Polizeiinspektion Coburg informieren:
Tel. 09561 / 645-240
Eine herzliche Bitte an alle Hundebesitzer
Zum richtigen Umgang mit Tieren gehört auch die Beseitigung der „Hinterlassenschaften“. Es ist nicht nur für Kinder, sondern auch für alle Einwohner nicht schön, ständig den kleineren und größeren Häufchen ausweichen zu müssen. Die Verwaltungsgemeinschaft appelliert an Ihre Vernunft und bittet um Verständnis für die Belange der Allgemeinheit. Guter Wille kann „Häufchen“ und Haufen versetzen!! Deshalb weg von Spiel- und Sportplätzen, Fußwegen und Grünanlagen.
Kostenlose Hundekot-Beutel
Alle Hundebesitzer der Gemeinde Niederfüllbach können den sogenannten „Dogi-Bag“ mit Hundekot-Beuteln im Bürgerhaus Niederfüllbach kostenlos abholen. Dieser Behälter kann für das Gassigehen bequem in die Tasche gesteckt oder am besten gleich an der Leine befestigt werden. Als Hundebesitzer hat man so immer ein Tütchen bereit, um die Hinterlassenschaften seines Lieblings zu beseitigen. (Nachfüllrollen sind bei "Fressnapf" erhältlich)
Bedrohung durch freilaufende Hunde
Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Bürgerinnen und Bürger, besonders Senioren und Kinder, durch freilaufende Hunde im Gemeindegebiet bedroht fühlen. Seit einigen Jahren sind immer wieder Meldungen zu verzeichnen, dass durch Hunde Personen, hauptsächlich Kinder, gefährdet und belästigt oder gar verletzt oder getötet wurden. Um solche Gefahren und eventuelle Verletzungen möglichst zu verhindern, hat die Gemeinde Niederfüllbach am 01.07.2001 eine Hundehaltungsverordnung (HHV) erlassen.
Nach dieser Verordnung sind Hunde auf allen innerörtlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanlagen und in der Umgebung von Kindergärten, Schulen, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen stets an einer reißfesten Leine mit schlupfsicherer Halsung von einer Person, die den Hund – auch körperlich - stets unter Kontrolle halten kann, zu führen.
Bei Nichteinhaltung kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig als dafür verantwortliche Person nach Art. 18 Abs. 3 Landesstraf- und Verordnungsgesetz, gegen die Hundehaltungsverordnung verstößt. Bitte nehmen Sie Rücksicht !!
02.01.2012
Am 02.01.2012 trat Herr Thomas Lunz seinen Dienst in der Verwaltungsgemeinschaft Grub a. Forst an. Herr Lunz ist in der Hauptverwaltung tätig und für alle Sachfragen rund um das Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt und Wahlen zuständig. Zudem wird er auch das Standesamt vertreten.
Kontakte in der VG Grub a. Forst:
Tel. 09560 / 9220-13
Fax 09560 / 981 6836
Mail: thomas.lunz@grub-am-forst.de
Dezember 2011
30.12.2011
Verabschiedung von Frau Angelika Nembach in den Ruhestand
Am 30.12.2011 hatte Frau Angelika Nembach ihren letzten Arbeitstag in der Verwaltungsgemeinschaft Grub a. Forst. Im Rahmen einer Feierstunde wurde sie von ihren Kolleginnen und Kollegen aus dem Rathaus Grub a. Forst in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.
Frau Nembach leitete jahrelang die Gemeindebücherei in Grub a. Forst und trat 1991 als Teilzeit-Angestellte ihren Dienst in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Grub a. Forst an. Desweiteren konnte einige Jahre unter ihrer Regie die Mittagsbetreuung der Schulkinder im Schulhaus Niederfüllbach gewährleistet werden.
Gemeinschaftsvorsitzender und 1. Bürgermeister Kurt Bernreuther und 1. Bürgermeister Martin Rauscher dankten für ihre vorbilldlich geleistete Arbeit und wünschten ihr für ihren neuen Lebensabschnitt alles Gute und viel Gesundheit.
November 2011
18.11.2011
Siegerehrung - Deutsches Sportabzeichen 2011
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Oktober 2011
Grub a. Forst, 01.10.2011 - Die Meldebehörde informiert:
Freiwilliger Wehrdienst; Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde Jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung: Familiename, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.
Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde (Verwaltungsgemeinschaft Grub a. Forst –Rathaus Grub a. Forst, Coburger Str. 23 bzw. Bürgerhaus Niederfüllbach, Parkstr. 36 - eingelegt werden. Der Vordruck kann auch unter der Rubrik Verwaltung & Bürgerservice - Formulare - ausgedruckt werden.
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die Meldebehörden die genannten Daten weitergeben. Grub a. Forst, 01.10.2011 - Die Meldebehörde
September 2011
19.09.2011
Spielplatz im Schlosspark Niederfüllbach ab 20.09.2011 gesperrt !!!
Liebe Kinder, wegen der zurzeit laufenden Bauarbeiten müssen wir den Spielplatz im Schlosspark nach der Kirchweih ab dem 20.09.2011 leider sperren.
Die Sperrung erfolgt vor allem auch zu Eurer eigenen Sicherheit.
Wir hoffen auf Euer Verständnis. - Euer Bürgermeister Martin Rauscher
August 2011
11.08.2011
Das Schulmateriallager "Grünstift" des Caritasverbandes der Stadt und des Landkreises Coburg bietet zum Schulanfang Sonderausgabetermine an.
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01.08.2011
Anschlag für den Tunnel Füllbach zum Anschluss von Coburg im Projekt Nürnberg-Berlin am 26.07.2011
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Juli 2011
25.07.2011
Auch Microsoft selbst bietet jetzt auf freiwilliger Basis die befristete Möglichkeit zur Einlegung eines Widerspruchs gegen die Veröffentlichung von Außenansichten von Häuserfronten vor deren erster Veröffentlichung in Bing Maps Streetside. Vorabwidersprüche werden in der Zeit vom 1. August 2011 bis zum 30. September 2011 entgegengenommen.
http://www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside.aspx
22.07.2011
Auszubildende brauchen keine Lohnsteuerkarte 2011
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12.07.2011
Sanierung des Schlossparks - Jetzt geht´s los !!!!
Ab Mitte nächster Woche sollen die Bauarbeiten im Schlosspark beginnen, nach einem gewaltigem Endspurt an behördlichen Genehmigungen, schneller als wir dachten.
Die alten Einrichtungen wie Tische, Bänke, Papierkörbe und das Gerätehaus des Ortsverschönerungsvereins und diverse Kleinigkeiten müssen noch entfernt,
sowie die Voliere als Übergangslösung versetzt werden.
Deshalb lade ich alle tatkräftigen Männer, Frauen und auch Kinder zu einem
„Aufräum-Samstag“ am 16. Juli 2011 ab 9.00 Uhr ein.
Für Getränke und eine kleine Stärkung für zwischendurch wird gesorgt.
Blumen und Rosenstöcke werden kostenlos an die Helfer abgegeben.
Auf eine rege Beteiligung hofft Euer Martin Rauscher 1. Bürgermeister
11.07.2011
Vorbereitungslehrgang zur staatlichen Fischerprüfung 2012 in Bayern durch das Fischereizentrum Oberfranken (=privater Anbieter)
Infomationen über Kompaktkurse
Termine und Anmeldeformular
Mai 2011
04.05.2011
Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern informiert: Vorsicht vor dem Eichenprozessionsspinner!
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April 2011
28.04.2011
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht gibt Fahrten für Google-Street-View in Bayern frei.
Pressemitteilung vom 08.04.2011
mehr Infos über Google-Maps mit Steet-View.
27.04.2011
Informationen zu Leistungen für Bildung und Teilhabe:
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, können rückwirkend ab 01.01.2011 Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.
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März 2011
30.03.2011
NATURA 2000 - Lebensräume der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge südlich von Coburg
Flyer
Pressebericht
