Informationen zum neuen Personalausweis
Ab dem 01. November 2010 wird auf Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis ein neuer Personalausweis ausgegeben.
Der neue Personalausweis hat ncht nur das praktische Format einer Scheckkarte, er bietet darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.
Wenn Sie wissen möchten,
- welche Funktionen und Möglichkeiten Ihnen der neue Ausweis bietet,
- was die neue Online-Ausweisfunktion ist,
- wie und wo Sie diese Funktion nutzen können,
- wie Sie die Unterschriftsfunktion einsetzen,
- wie Ihre Daten geschützt werden,
- welche Vorteile Ihnen der freiwillige Fingerabdruck bietet,
- was bei Ausweisfotos zu beachten ist,
dann können Sie sich hier umfassend informieren.
www.personalausweisportal.de
Informationen des Passamtes in der Verwaltungsgemeinschaft
Grub a. Forst zum neuen Personalausweis:
Am 01. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat
den bisherigen Personalausweis ablösen. Hierfür waren in der Verwaltung umfangreiche Umstellungen an Hard- und Software erforderlich.
Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ab dem 01.11.2010 ist jedoch jederzeit möglich.
Das Passamt der Verwaltungsgemeinschaft Grub a. Forst weist darauf hin, dass sich die Antragsteller ab dem 01.11.2010 auf längere Wartezeiten bei der Beantragung des Ausweises einstellen müssen. Bisher konnte man von einer Bearbeitungszeit von ca. 5 Minuten bei der Beantragung in der Gemeinde ausgehen, zukünftig wird sich diese auf Grund der umfangreicheren Vordrucke und zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen auf ca. 20 bis 30 Minuten verlängern.
Die Mitarbeiter im Passamt werden bemüht sein, die Wartezeiten für die Antragsteller so kurz wie möglich zu halten. Dies wird jedoch nicht immer möglich sein. Hierfür wird um Verständnis gebeten, da diese neuen Umstände nicht von der VG Grub a. Forst zu vertreten sind.
Neu im Personalausweis wird ein Computer-Chip im Inneren der Karte sein, der es ermöglicht, dass der Ausweis vielseitiger als bisher genutzt werden kann. So kann der Ausweis auch ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur aufnehmen. Das Ausweisen in der Online-Welt und an Automaten wird nun genau so schnell, einfach und sicher, wie es das Vorzeigen des Ausweises heute bereits ist.
Darüber hinaus bietet der neue elektronische Ausweis durch die Speicherung eines zwingend erforderlichen biometrischen Lichtbildes und die freiwillige Aufnahme zweier digitaler Fingerabdrücke ein höheres Sicherheitsniveau bei Personen- und Grenzkontrollen.
Eine wesentliche Neuerung besteht ferner darin, dass jeder Ausweis ausschließlich nur noch persönlich beantragt und auch persönlich abgeholt werden muss. Das Mitgeben von Antragsvordrucken bzw. die Abholung durch Familienangehörige ist ab dem 01.11.2010 nicht mehr möglich!
Die Gebühren für den neuen Ausweis betragen 28,80 € (Gültigkeit 10 Jahre). Für unter 24jährige beträgt die Gebühr 22,80 € (Gültigkeit 6 Jahre). Die bisherige Regelung, dass der erste Personalausweis unter 21 Jahre gebührenfrei ist, fällt weg.
Weitere Details können im Passamt der Verwaltungsgemeinschaft Grub a. Forst (Tel. 09560 / 9220-12) jederzeit erfragt werden.
