Wappen der Gemeinde Grub am Forst
Schriftgröße: A-AA+

Bestell-Liste für Feste

Die Vereine und Verbände der Gemeinde Grub a. Forst können sich hier die Bestellliste für die Biertischgarnituren, Geschirr, Sonnenschirme, Kühltheken, usw., die für Feste benötigt werden ausdrucken.

             Bestell-Liste

Diese Bestell-Liste bitte ausgefüllt und unterschrieben an die Verwaltungsgemeinschaft Grub a. Forst, Coburger Str. 23, 96271 Grub a. Forst senden bzw. dort abgeben.

      *********************************************************************************

Vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Schankgenehmigung)

Nach § 12 des Gaststättengesetzes - GastG - kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Diese Vorschrift eröffnet Vereinen, Organisationen und sonstigen Veranstaltern die Möglichkeit aus besonderem Anlass für einen bestimmten Zeitraum Speisen und Getränke unter erleichterten Voraussetzungen, aber unter Beachtung bestimmter Auflagen, auszugeben.

Für öffentlichen Veranstaltungen, bei denen ALKOHOLISCHE GETRÄNKE verabreicht werden, ist unabhängig von der Ausgabe sonstiger Speisen und Getränke die Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz zu beantragen.

Hierfür ist bei der Gemeinde ein schriftlicher Antrag unter Verwendung des entsprechenden Vordruckes spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.

    Formular (Bayer. Behördenwegweiser):
        - Antrag für vorübergehende Gaststättenerlaubnis

    Für Organisatoren u. Vorstände: 
        Leitfaden zumn sicheren Umgang mit Lebensmitteln bei Vereins- und Straßenfesten -        Quelle: TÜV SÜD Management Service GmbH

 

 

Anmeldung



Registrierung

Landkreisnews