FamilienCard des Coburger Landes

Seit Montag, den 19.09.2011, kann die FamilienCard des Landkreises Coburg im Rathaus Großheirath beantragt werden.
Mehr als 200 attraktive Angebote aus dem Landkreis Coburg und reduzierte Kosten für Eltern-Kind-Freizeiten bietet die neue FamilienCard.
Das Motto der FamilienCard lautet: „ Wir bewegen Familien“.
Die FamilienCard unterbreitet mehrere Angebote und Vergünstigungen aus den Bereichen:
1. Essen & Trinken (Restaurant usw.)
2. Freizeit (Kino, Schwimmbad usw.)
3. Handel & Handwerk (Bäcker, Metzger usw.)
4. Kultur & Bildung (Museen, Vhs-Kurse usw.)
Eine detaillierte Liste aller Partner der FamilienCard finden Sie auf www.diefamiliencard.de, oder in der, wenn beantragt, dazugelegten Broschüre.
Für weitere Fragen steht Ihnen Jürgen Forscht, Familienbeauftragter des Landkreises Coburg, unter der Telefonnummer: 09561 / 514 111 oder der
E-Mail: familiencard@landkreis-coburg.de gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter:
Häufig gestellte Fragen:
Wer kann die FamilienCard nutzen? | Sie kann von Eltern, Pflegeeltern, Kindern und Großeltern genutzt werden, die mit ihren Kindern oder Enkeln gemeinsame Aktivitäten planen. |
Wo muss man sich bei Verlust der FamilienCard melden? | Bei Verlust oder Beschädigung der FamilienCard erhalten Karteninhaber auf Antrag eine neue Karte, die im Rathaus der Wohnsitzgemeinde beantragt und abgeholt werden kann. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 € je Karte erhoben. |
Was kostet die FamilienCard? | Die FamilienCard ist kostenlos. Es wird eine Schutzgebühr von 5 € für die dazugehörige Begleitbroschüre erhoben. |
Wie lange ist die FamilienCard gültig? | Die FamilienCard ist bis zum 31.08.2012 gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann eine neue Karte beantragt werden. Diese ist wiederum kostenlos. |
